Gefahr erkannt, Recht gebannt
Stefan Hessel und Christoph Callewaert, reuschlaw
Mit der NIS-2 Richtlinie und dem Entwurf des CRA kommen in naher Zukunft umfassende unternehmens- und produktbezogene cybersicherheitsrechtliche Anforderungen auf Unternehmen zu. Neben einer frühzeitigen Prüfung der Betroffenheit sollten Unternehmen insbesondere das Compliance Management und ihre IT-Verträge an die neuen Anforderungen anpassen. Nicht zuletzt aufgrund der weitreichenden Befugnisse der Aufsichtsbehörden sollte zudem auf eine ausreichende Dokumentation geachtet werden.