Repair-Power to the People?
Eine juristische Sichtweise auf das Recht auf Reparatur
Victor Mehnert, Rheinische-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
(Titelbild: © AdobeStock | 214895644| zoommachine)
Kurz und Bündig
Zur Etablierung eines Rechts auf Reparatur müssen die vorhandenen Regelungsinstrumente miteinander verzahnt werden. Insbesondere kommt es auf das Zusammenspiel von Ökodesign- und Verbraucherrecht sowie Anpassungen im Rahmen des Gewährleistungsrechts an. Darüber hinaus bedarf es zur Förderung von unabhängigen Reparaturdienstleistern und do-it-yourself-Reparaturen einer Liberalisierung des Wettbewerbs auf dem Sekundärmarkt.
Die Reparatur defekter Geräte findet häufig aufgrund tatsächlicher und rechtlicher Barrieren nicht statt. Ein „Recht auf Reparatur“ soll Verbraucher:innen in der EU in die Lage versetzen, ihre Geräte zu reparieren und einen nachhaltigen Konsum fördern. Ein Gesetzesvorschlag wird für den 22.03.2023 erwartet, bisheriger Ansatzpunkt sind Anpassungen im europäischen Umwelt- und Verbraucherrecht. Doch wie lässt sich ein solches Recht auf Reparatur ausgestalten?