KI, die Kreative Intelligenz jetzt in der neuesten Folge SMART&nerdy! Podcastfolge #23.

Odyssee digitale Gesundheit
Titelbild Schiff

[vc_row][vc_column][vc_custom_heading text=“Odyssee digitale Gesundheit“ font_container=“tag:h1|font_size:48|text_align:left“ use_theme_fonts=“yes“ css=“.vc_custom_1661844591600{margin-top: -25px !important;}“][vc_custom_heading text=“Die Gesundheitstelematik in Deutschland auf Irrwegen“ font_container=“tag:h2|font_size:28|text_align:left|color:%23676b6d“ use_theme_fonts=“yes“ css=“.vc_custom_1661844598432{padding-bottom: 10px !important;}“][vc_column_text]Anke Häber, Westsächsische Hochschule Zwickau

(Titelbild: © AdobeStock | 397374344| Pixel-Shot)[/vc_column_text][ultimate_spacer height=“15″ height_on_tabs=“15″ height_on_tabs_portrait=“15″ height_on_mob_landscape=“15″ height_on_mob=“15″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_custom_heading text=“Kurz und Bündig“ font_container=“tag:h2|font_size:34|text_align:left“ use_theme_fonts=“yes“ css=“.vc_custom_1661761237969{margin-top: -25px !important;}“ el_class=“box-headline“][vc_row_inner el_class=“box-content-wrapper“][vc_column_inner][vc_column_text]Seit 2004 gab es viele Ansätze, um das deutsche Gesundheitswesen in das Zeitalter der Digitalisierung zu überführen. Viele Blockaden bei verschiedenen Entscheidern in dem in Deutschland sehr different organisierten Gesundheitswesen haben für massive Verzögerungen und nicht genutzte Potenziale von eHealth gesorgt. Die elektronische Gesundheitskarte ist eingeführt, wird aber noch nicht den Möglichkeiten entsprechend genutzt. Die geplante Funktion der eGK als Zugangsschlüssel zu digitalen Inhalten ist bisher kaum umgesetzt. Die relevanten Gruppen, Patienten und Leistungserbringer müssen mitgenommen sowie die Mehrwerte einzelner Anwendungen sichtbar gemacht werden.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row][vc_row css=“.vc_custom_1519752670572{margin-top: -10px !important;}“][vc_column][ultimate_spacer height=“30″ height_on_tabs=“15″ height_on_tabs_portrait=“15″ height_on_mob_landscape=“15″ height_on_mob=“15″][vc_column_text]Ab 2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten die elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen und aktiv anbieten. Die Patienten haben dabei einen Anspruch darauf, dass die Ärzte diese auch befüllen. Weitere Anwendungen der Patientenkarte wie elektronischer Mutterpass, eImpfpass oder eRezept sind bereits oder in Kürze anwendbar – theoretisch. Praktisch fehlt dem Gesundheitswesen noch immer der Durchbruch ins Zeitalter der Digitalisierung.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_custom_heading text=“Die Segel sind gesetzt – Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004″][vc_column_text]Im Jahr 2004 wurde das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“, kurz: Gesundheitsmodernisierungsgesetz, erlassen, das die rechtliche Grundlage für die Reform des Gesundheitswesens unter Betrachtung der Kosten darstellte. Das deutsche Gesundheitswesen zählt zu einem der besten der Welt [1], aber auch zu einem der teuersten [2]. Die Pro-Kopf-Kosten im Gesundheitswesen steigen seit Jahren stetig. Auf der Gegenseite reduziert sich durch den demografischen Wandel [10] die Zahl derer, die in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen bei gleichzeitiger Zunahme der Zahl älterer und morbiderer Patienten [11].

Ein zentrales Thema des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes ist die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für jeden gesetzlich versicherten Bürger, mit der vor allem digitale Anwendungen einhergehen sollten (§291 SGB V). Diese Anwendungen waren im Gesetz 2004 benannt, auch erste Zeitpläne waren festgelegt. So sollte die Einführung der Gesundheitskarte als Prozessorkarte bis 2006 erfolgt sein. Prinzipiell soll ein Passbild für die Identifikation der Versicherten aufgebracht werden, die Speicherkapazität wurde früh auf 64 KB festgelegt. Authentifizierungs-, Verschlüsselungs- und Signaturfunktionen waren gefordert.

Durch nicht geregelte Verantwortlichkeiten und neu zu gründende Agenturen (zum Beispiel wurde die Gematik GmbH 2005 gegründet mit dem Auftrag, Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Anwendungen durchzuführen) wurden die ersten Jahre vor allem verwendet, um die Grundzüge der Karte und die Verantwortung für die Spezifikationen der Anwendungen zu klären. Schnell wurde die Anwendung des elektronischen Rezepts, die mit ihren Einsparungen eine Querfinanzierung der zu erstellenden teuren Gesundheitstelematikinfrastruktur leisten sollte, mit einem Moratorium belegt, da datenschutzrechtliche Fragen noch zu lösen waren. Erst seit 2015 gilt die elektronische Gesundheitskarte als flächendeckend eingeführt und ist seitdem der offizielle Versicherungsnachweis für alle gesetzlich versicherten Bürger. Sie enthält das im Gesetz verankerte Passfoto für alle Versicherten ab 15 Jahren, auf der Rückseite die European Health Insurance Card als Sichtausweis und auf einem Chip die Versichertenstammdaten des Versicherten. Private Krankenversicherungen nehmen in der Regel an dem Verfahren gar nicht oder nicht vollumfänglich teil.[/vc_column_text][vc_custom_heading text=“Es kommt Fahrt auf – E-Health-Gesetz 2015″][vc_column_text]Mit dem im Dezember 2015 erlassenen „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) wurden die digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen näher spezifiziert und mit einem Stufen- und Zeitplan unterlegt. Für die Spezifikationen und die konkrete Umsetzung ist die Gematik gemeinsam mit Vertretern des Gesundheitswesens beauftragt. Das „moderne Versichertendatenmanagement“ sieht einen Onlineabgleich mit den Krankenkassendaten vor. Das Notfalldatenmanagement spezifiziert auf der eGK gespeicherte notfallrelevante Daten und regelt die Zugriffe auf diese. Der einheitliche Medikationsplan wurde zunächst im Oktober 2016 in papierbasierter Variante für Patienten mit mehr als fünf zeitgleich einzunehmenden Medikamenten realisiert. Die digitale Umsetzung des elektronischen Medikationsplans auf der eGK steht seit 2020 offiziell zur Verfügung. Er soll vor allem Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten vorbeugen und so zu einer Minimierung der dadurch entstehenden hohen Kosten im Gesundheitswesen beitragen.

Weitere Anwendungen bedingen, dass Daten nicht mehr nur direkt auf der eGK gespeichert werden, sondern dass ein Datenaustausch zwischen im Gesundheitswesen tätigen Institutionen und Personen erfolgen kann. Teilweise ist die Nutzung der eGK dabei notwendig, teilweise auch nicht. So implementierten die Hersteller von IT im Gesundheitswesen bereits 2013 einen elektronischen Arztbrief nach einem durch ihren eigenen Berufsverband vorgeschlagenen Implementierungsleitfaden [3]. 2020 wurde die Erstellung des eArztbriefes auch gefördert, um die für die digitale Signatur notwendige Infrastruktur (Heilberufsausweis mit elektronischer Signatur, Kartenterminal) gegenzufinanzieren.

Für die einrichtungsübergreifende sichere Kommunikation ist die Geundheitstelematikinfrastruktur zuständig. Die Lösungsarchitektur wurde 2005 von der Fraunhofer-Gesellschaft spezifiziert [4]. Früh wurde über einen Mehrwert für die Leistungserbringer diskutiert, doch erst 2015 mit dem E-Health-Gesetz wurde eine Öffnung der Telematikinfrastruktur und die Erstellung eines Interoperabilitätsverzeichnisses zur Verbesserung der Kommunikation gesetzlich verankert. Eine echte Standardisierung erfolgt nicht.[/vc_column_text][vc_custom_heading text=“Die weite See – weitere Gesetze 2019-2021
„][vc_column_text]Seit 2019 wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens durch verschiedene gesetzliche Maßnahmen, zum Beispiel mit dem „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ (TSVG, Mai 2019), dem „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV, August 2019), dem „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG, Dezember 2019), dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ (PDSG, Oktober 2020) sowie dem „Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG, Juni 2021), vorangetrieben. Insbesondere im PDSG sind wieder die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte angesprochen: eRezept und elektronische Patientenakte werden für die Patienten aus datenschutzrechtlicher Sicht geregelt.

Ab 2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen und aktiv anbieten. Die Patienten haben dabei einen Anspruch darauf, dass die Ärzte diese auch befüllen. Der Bitkom e.V. zog im Dezember 2021 eine ernüchternde Bilanz: Drei Viertel aller gesetzlich Versicherten wollen die elektronische Patientenakte nutzen, doch nur etwa die Hälfte ist über die Krankenkasse informiert worden, und nach Meinung von mehr als 40 Prozent der Befragten ist das Beantragungsverfahren zu umständlich [5]. Die elektronische Patientenakte muss auf Wunsch der Versicherten von den Ärzten befüllt werden, der Patient nimmt sein Selbstbestimmungsrecht wahr, indem er Einträge und den Zugriff darauf den Ärzten „erlaubt“ oder verbirgt. Dabei ist die ePA über eine App nutzbar, welche auf dem Gerät des Patienten installiert ist. In diese elektronische Patientenakte gliedern sich in den nächsten Jahren die sogenannten „Mehrwertanwendungen“ ein, wie zum Beispiel der elektronische Mutterpass [8] oder der elektronische Impfpass [9].

Auch das eRezept ist über das E-Health-Gesetz, das Patientendaten-Schutz-Gesetz und insbesondere das Digitale-Versorgung-Gesetz geregelt. Pro Jahr bekommen die rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten rund 500 Millionen Verschreibungen. Ab 2022 sollen Praxen Rezepte elektronisch erstellen, das heißt, die Rezepte werden im Praxisverwaltungssystem erstellt, sie sind elektronisch zu signieren und auf den eRezept-Server hochzuladen. Die Patienten erhalten die Informationen entweder über die eRezept-App oder einen QR-Code als Ausdruck [6]. Mit diesen Informationen können sie das Rezept dann in einer Apotheke einlösen. Die Einführung wird auch hier nur stufenweise erfolgen, aktuell ist die Anwendung noch in der Testphase. Ursprünglich war der Start bundesweit zum 1.7.2021 beziehungsweise am 1.10.2021 geplant, aber laut Gematik waren die technische Ausstattungen in vielen Arztpraxen und auch Klarheit bei den Prozessen nicht gegeben. Der Gesundheitsminister hat im Dezember 2021 den offiziellen Starttermin 1.1.2022 auf unbestimmte Zeit verschoben [7].

Eine weitere Anwendung mit Startschwierigkeiten ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Sie soll vor allem für die Patienten Erleichterung bringen, indem die bei Arbeitsunfähigkeit zu informierenden Stellen (Krankenkassen und Arbeitgeber) direkt elektronisch aus der Arztpraxis heraus benachrichtigt werden. Wie so oft: Ein Mehrwert für die Ärzte ist nicht erkennbar, das Ausstellen ist aber verpflichtend (geregelt im TSVG ab Oktober 2021). Die Einführung der eAU geschieht stufenweise, da sich die Anbindung der Arbeitgeber schwierig gestaltet. Aktuell entfällt für den Patienten der Gang zur Krankenkasse, hier erfolgt die Meldung direkt aus dem Praxisverwaltungssystem elektronisch an die Kasse. Ab Januar 2023 sollen dann die Krankenkassen die Arbeitgeber elektronisch informieren.

Weitere Aspekte der Digitalisierung im Gesundheitswesen ohne Beteiligung der elektronischen Gesundheitskarte sind ebenfalls in den genannten Gesetzen angesprochen. So wird die Möglichkeit geschaffen, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die als App für Smartphones und Tablets entwickelt und durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen werden, den Patienten auf Rezept zu verordnen (DVG). Die Übernahme der Daten aus der DiGA in die ePA regelt dann das DVPMG. Außerdem werden hierin Digitalisierungsaspekte für die Pflege benannt, sogenannte Digitale Pflegeanwendungen (DiPA), die Pflegebedürftige unterstützen sollen.[/vc_column_text][vc_custom_heading text=“Land in Sicht? – 2022″][vc_column_text]Insgesamt ist festzustellen, dass viele Ansätze geschaffen wurden, um das deutsche Gesundheitswesen in das Zeitalter der Digitalisierung zu überführen. Das große Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu reduzieren, ist mit Sicherheit nicht erreicht worden. Politische Unstimmigkeiten, wenig Innovationsbereitschaft und Zwistigkeiten bei den Entscheidern in dem in Deutschland sehr different organisierten Gesundheitswesen haben für massive Verzögerungen gesorgt. Eine Umstrukturierung des Gesundheits-
wesens und eine Neuregelung der organisatorischen und finanziellen Verantwortungen hat nicht stattgefunden, große Potenziale blieben und bleiben unerschlossen.

Die relevanten Gruppen, Patienten und Leistungserbringer, wurden nur wenig mitgenommen. Mehrwerte einzelner Anwendungen sind gar nicht oder kaum erkennbar. Das Ziel, das Gesundheitswesen in die Digitalisierung zu überführen, ist noch nicht erreicht, und es wird sicher noch Jahre benötigen, bevor das digitale Gesundheitswesen mehr ist als ein paar Apps auf einzelnen Smartphones und eine Lösungsarchitektur für die Telematikinfrastruktur.

Die ursprünglich geplante Funktion der eGK als Zugangsschlüssel zu digitalen Inhalten ist bisher kaum umgesetzt, Apps sind die Umsetzungslösungen. Erst wenn die Prozesse in-
einandergreifen, die Verfahren zur Beantragung, Einlösung und Meldung einfacher sind als die papierbasierten Verfahren und wenn die junge digitale Generation in einigen Jahren auch im Gesundheitswesen als Patienten und Patientinnen ankommt und dort auf Ärzte und Ärtzinnen trifft, die technische Lösungen als normal empfinden, wird sich die Digitalisierung auch im Gesundheitssektor etablieren.[/vc_column_text][ult_createlink title=“Zu den Literaturangaben“ btn_link=“url:%20https%3A%2F%2Fbit.ly%2F3SBXZtl|target:_blank“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][ult_dualbutton btn_hover_style=“Style 2″ btn_border_style=“solid“ btn_color_border=“#ffffff“ btn_border_size=“2″ btn_alignment=“left“ dual_resp=“off“ button1_text=“Einzelheft kaufen“ icon_link=“url:https%3A%2F%2Fwww.im-io.de%2Fproduct%2Fmetaverse%2F|title:Metaverse%2C%20NFTs%20%26%20Cryptos|target:_blank“ btn1_background_color=“#f3f3f3″ btn1_bghovercolor=“#f07d00″ icon=“Defaults-book“ icon_size=“22″ icon_color=“#f07d00″ icon_hover_color=“#ffffff“ button2_text=“Jetzt abonnieren“ btn_icon_link=“url:https%3A%2F%2Fwww.aws-institut.de%2Fim-io%2Fabo%2F|title:Abo||“ btn2_background_color=“#f3f3f3″ btn2_bghovercolor=“#f07d00″ btn_icon=“Defaults-chevron-right“ btn_icon_size=“22″ btn_icon_color=“#f07d00″ btn_iconhover_color=“#ffffff“ divider_text=“oder“ divider_text_color=“#f07d00″ divider_bg_color=“#ffffff“ btn1_text_color=“#f07d00″ btn1_text_hovercolor=“#ffffff“ btn2_text_color=“#f07d00″ btn2_text_hovercolor=“#ffffff“ title_font_size=“desktop:20px;“ btn_border_radius=“30″ title_line_ht=“desktop:22px;“ btn_width=“280″][/vc_column][/vc_row]

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