Hackback
Der digitale Gegenschlag auf dem
rechtlichen Prüfstand
Dennis-Kenji Kipker, Hochschule Bremen
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Kurz und Bündig
Der Hackback, also der digitale Gegenschlag nach einem Cyberangriff, stellt den Staat vor Probleme. Politisch durch den damaligen Innenminister Horst Seehofer und die jetzige Innenminister Nancy Faeser vorangetrieben, bleibt die Kompetenzfrage ungeklärt. Wer soll eigentlich zurückhacken dürfen? Länder, Bund oder gar die Bundeswehr? Der Hackback ist politisch, institutionell, rechtlich und technisch äußerst komplex. Demgegenüber sollte die passive Cyberabwehr das Mittel der Wahl sein.
Die Russische Föderation führt einen grauenerregenden völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine – und auf einmal scheinen politisch wieder alle Mittel mehr als recht, um den viel zitierten „digitalen Gegenschlag“ auszuführen. Mehr sogar: Jedermann kann sich in dieser Situation zum digitalen Kombattanten aufschwingen, und selbstlose Hackerkollektive erklären Staaten ohne Rücksicht auf die völkerrechtliche Legitimation „den Krieg“. Da wäre es doch mehr als angebracht, wenn sich die Bundesregierung als legitimer Vertreter Deutschlands im Cyberraum nun öffentlich dazu bereit erklärt, endlich auch selbst digitale Gegenschläge durchzuführen – könnte man meinen.