Whistleblowing gegen Cybercrime?!
Das Hinweisgeberschutzgesetz als Faktor für
Cybersicherheit
Karoline Ligocki, meibers.rechtsanwälte
(Titelbild: © AdobeStock | 213308034| Feng Yu)
Kurz und Bündig
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz bieten sich für Unternehmen Chancen im Kampf gegen Cybercrime. Das neue Gesetz schützt nicht nur Beschäftigte, die Missstände in Unternehmen aufdecken, sondern bietet Unternehmen dadurch die Möglichkeit, frühzeitig von Sicherheitslücken in der IT zu erfahren. Hierzu müssen Unternehmen unter anderem interne Meldestellen einrichten und die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes im Umgang mit Meldungen beachten.
In den vergangenen Jahren haben mehrere Vorfälle um sogenannte „Whistleblower“ in der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt. Nun beschloss die Bundesregierung das Hinweisgeberschutzgesetz, welches am 02. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Das Gesetz bietet nicht nur Schutz für Beschäftigte und sonstige hinweisgebende Personen, sondern leistet einen Mehrwert für das ganze Unternehmen: Werden Missstände in der Cybersicherheit und Sicherheitslücken in der IT schneller aufgedeckt, können diese zügiger beseitigt werden. Schädigern wird weniger Angriffsfläche geboten, wenn das Problem direkt an der Wurzel behoben wird.