KI-Detektoren
Jens O. Brelle, MMKH Hamburg und Janine Horn, ELAN e.V.
Hochschulen müssen sich vermehrt mit generativen KI-Modellen auseinandersetzen, welche als unzulässige Hilfsmittel in wissenschaftlichen Arbeiten Verwendung finden. KI-Detektoren sind allein zum Nachweis einer Täuschung aufgrund ihrer derzeitigen Fehlerhaftigkeit nicht geeignet. Es bedarf einer menschlichen Stellungnahme der Prüfenden. KI-Detektoren wie KI-Generatoren sind allerdings selbstlernende Systeme, und somit ist eine Weiterentwicklung möglich. Beim Einsatz von KI-Detektoren wird in die Urheberrechte der Prüflinge an der Prüfungsarbeit eingegriffen, und es werden personenbezogene Daten des Prüflings automatisiert verarbeitet. Dies bedarf in der Regel einer expliziten Rechtsgrundlage in den Hochschulgesetzen beziehungsweise Prüfungsordnungen.