KI, die Kreative Intelligenz jetzt in der neuesten Folge SMART&nerdy! Podcastfolge #23.

Der Blockchain die Ketten anlegen

Bitcoin Ketten

[vc_row][vc_column][vc_custom_heading text=“Der Blockchain die Ketten anlegen“ font_container=“tag:h1|font_size:48|text_align:left“ use_theme_fonts=“yes“ css=“.vc_custom_1654168891722{margin-top: -25px !important;}“][vc_custom_heading text=“Der regulatorische Rahmen von Krypto-Assets“ font_container=“tag:h2|font_size:28|text_align:left|color:%23676b6d“ use_theme_fonts=“yes“ css=“.vc_custom_1654168909364{padding-bottom: 10px !important;}“][vc_column_text]Martin Flisgen, Nils-Philipp Boehm, Deloitte GmbH

(Titelbild: AdobeStock | 199841904 | Wit)[/vc_column_text][ultimate_spacer height=“15″ height_on_tabs=“15″ height_on_tabs_portrait=“15″ height_on_mob_landscape=“15″ height_on_mob=“15″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_custom_heading text=“Kurz & Bündig“ font_container=“tag:h2|font_size:34|text_align:left“ use_theme_fonts=“yes“ css=“.vc_custom_1631091070753{margin-top: -25px !important;}“ el_class=“box-headline“][vc_row_inner el_class=“box-content-wrapper“][vc_column_inner][vc_column_text]Mittlerweile erfreut sich der Bitcoin neben vielen anderen Kryptowährungen nicht nur unter technikaffinen Nutzern einer immer größeren Beliebtheit, sondern wird auch zunehmend von privaten und institutionellen Akteuren als Investitionsmöglichkeit genutzt. Damit einhergehend werden auch die regulatorischen Rahmenbedingungen innerhalb dieses Umfeldes immer weiter geschärft. Sowohl europäische als auch nationale Verordnungen beschäftigen sich mit dem Einfluss von Krypto-Assets als Anlageobjekte und den Anforderungen an die Nutzung der Technologie hinter dem Bitcoin – der Distributed Ledger-Technologie.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row][vc_row css=“.vc_custom_1519752670572{margin-top: -10px !important;}“][vc_column][ultimate_spacer height=“30″ height_on_tabs=“15″ height_on_tabs_portrait=“15″ height_on_mob_landscape=“15″ height_on_mob=“15″][vc_column_text]„21 Millionen Coins für sieben Milliarden Menschen“ – unter dieser Überschrift wurde in einem Technik-Forum in den frühen Jahren des Bitcoin über eine potenzielle Massenadaption der ersten Kryptowährung der Welt diskutiert. Dass knapp zehn Jahre später der Bitcoin von einem Projekt individueller Technik-Enthusiasten zu einem Billionen-Dollar-Asset mit makroökonomischen Ausmaßen herangewachsen ist, ist rückblickend betrachtet beeindruckend. Heute finden mehr als 18.000 weitere Kryptowährungen bei verschiedenen Investoren Anklang. Aber wie kann eine Regulatorik dieser völlig neuen digitalen Anlageklasse aussehen?[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Kryptowelt und ihre Projekte sind von außergewöhnlicher Diversität gekennzeichnet. Eine Kryptowährung kann sich von einer anderen immens unterscheiden – dies stellt ihre Regulatorik vor Herausforderungen. Dennoch lassen sich Parallelen ausmachen, die eine Kategorisierung ermöglichen. Ähnlich wie bei traditionellen Wertpapieren ist die Kategorisierung ein wichtiger Bestandteil der Regulatorik, da sich die Anforderungen beispielsweise an Schuldverschreibungen zu Aktien- oder Fondsanteilen erheblich unterscheiden können. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass gleiche Risiken gleich reguliert werden sollten. In diesem Kontext ist es unumgänglich, den Begriff des „Tokens“ zu verstehen.
Per Definition stellt ein Token eine Werteinheit innerhalb des Ökosystems einer Blockchain beziehungsweise allgemeiner einer Distributed-Ledger-Plattform dar, welche wie ein Container für die unterschiedlichsten Anwendungsfälle fungiert. Je nach Anwendungsfall erfolgt eine weitere Einteilung des jeweiligen Tokens. Durch den Prozess der „Tokenisierung“ ist es möglich, Rechte oder reale Gegenstände auf der Blockchain zu repräsentieren und diese so handelbar zu machen. Abhängig davon, was tokenisiert wird, lässt sich der Token in die Gruppe der Non-Fungible Tokens (NFTs) oder Fungible Tokens einordnen.
Non-Fungible Tokens sind Tokens, die einzigartige Gegenstände repräsentieren. Dabei bezieht sich „Non-Fungible“ auf die Charakteristik, dass NFTs nicht gegeneinander austauschbar sind. Dadurch wird innerhalb dieser Tokenart die Möglichkeit geschaffen, Anlageobjekte wie Kunst- und Sammlerstücke oder auch Immobilien über eine Distributed Ledger- Plattform zu handeln.
Demgegenüber umfassen Fungible Tokens jene Tokens, die in ihrer Ausgestaltung identisch und damit untereinander austauschbar sind wie bei Fiatwährungen, die von Zentralbanken ausgegeben werden: Der Wert einer 1-Euro-Münze unterscheidet sich nicht von dem Wert einer anderen 1-Euro-Münze. Bestimmt durch das jeweils hinterlegte Asset oder den zukünftigen Nutzen des Tokens lassen sich die Fungible Tokens weiter in die Kategorien der Payment, Asset-Backed, Utility, Hybrid und Pre-Functional Token unterteilen.Diese Kategorisierung entspricht den Ausführungen des Diskussionspapiers der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) „Accounting for Crypto-Assets (Liabilities)“. In diesem Schreiben schlägt die EFRAG einen Rahmen für die zukünftige Bilanzierung von Krypto-Assets vor.
Ein Payment Token wie der Bitcoin existiert unabhängig auf seiner eigenständigen Blockchain und bildet im Falle von Bitcoin den sogenannten Native Token der Bitcoin-Blockchain. Der Payment Token ist in diesem Sinne die ursprünglichste Form einer Kryptowährung und mit keinerlei Werten hinterlegt. Ähnlich wie bei Gold oder Bargeld soll diese Kategorie der Tokens als Tauschmedium dienen und alle Arten von Käufen und Verkäufen ermöglichen, jedoch ohne dabei eine dritte regulierende Partei zu involvieren.
Eine Sonderform des Payment Tokens ist der sogenannte Stablecoin. Dieser Token ist an eine bestimmte Fiatwährung gekoppelt, damit Wertschwankungen unterbunden und der Wert der entsprechenden Fiatwährung möglichst treu widergespiegelt wird.
Asset-Backed und Utility Tokens existieren neben dem jeweiligen Native Token einer Blockchain und bedienen sich der vorhandenen Infrastruktur. Das bekannteste Beispiel eines Ökosystems, auf der solche Tokens operieren, ist die Ethereum-Blockchain. Ein Asset-backed Token ist in der Regel die Verbindung eines Krypto-Assets mit der realen Welt, indem ein realer Vermögensgegenstand durch einen auf der Blockchain generierten Token repräsentiert und darüber handelbar gemacht wird. Er ist am ehesten vergleichbar mit traditionellen Wertpapieren, welche dann über ein dezentrales anstelle eines zentralen Systems gehandelt werden können. Abhängig von dem zugrundeliegenden Basiswert lässt sich der Asset-backed Token weiter in Equity, Debt oder Real Asset Token unterteilen.
Utility Tokens sind an eine bestimmte Nutzung geknüpft und werden daher auch als Verwendungs-Tokens bezeichnet. Utility Tokens sind vergleichbar mit den Münzen aus den früheren Arcade-Spielhallen, die zur Nutzung der Automaten benötigt wurden. Sie hatten außerhalb dieser Hallen keinen weiteren Verwendungszweck, sondern wurden einzig zum Betreiben der Spieleautomaten genutzt. In der heutigen digitalen Welt bieten Utility Tokens unter anderem die Möglichkeit, an verschiedenen Krypto-Börsen beispielsweise zu reduzierten Konditionen zu handeln. Zur Abgrenzung von anderen Tokenarten darf bei Utility Tokens jedoch kein finanzieller Anreiz bestehen, den entsprechenden Token zu halten.
In einem Hybrid Token werden die Charakteristika der voran genannten Tokenarten kombiniert. Je nach Ausgestaltung und zukünftigem Nutzen kann ein Hybrid Token ähnlich wie Asset-backed oder Utility Tokens bestimmte Assets oder Rechte verkörpern oder bei Akzeptanz als Zahlungsmittel wie ein Payment Token fungieren. Dies ist insbesondere bei manchen Utility Tokens vorzufinden, wenn die Emittenten im Laufe der Zeit ebenfalls einen Gebrauch als Zahlungsmittel anstreben, sodass eine eindeutige Zuordnung in eine der zuvor genannten Kategorien nicht möglich ist.
Wird ein Token bereits vor dem Start des jeweiligen Netzwerks oder Services ausgegeben und kann bereits gehandelt, jedoch noch nicht für den beabsichtigten Zweck genutzt werden, wird diese Form des Tokens als Pre-Functional Token bezeichnet. Diese Vorform eines Tokens bietet entsprechend keinerlei Nutzen und wird üblicherweise, jedoch nicht zwingend, erst mit dem Start des Netzwerks oder Services in einen Utility Token umgewandelt.[/vc_column_text][vc_single_image image=“30677″ img_size=“large“ add_caption=“yes“][vc_custom_heading text=“Regulatorisches Rahmenkonzept von Krypto-Assets im Investment Management“ font_container=“tag:h3|font_size:28|text_align:left|color:%23676b6d“ use_theme_fonts=“yes“ css=“.vc_custom_1654169266066{padding-bottom: 10px !important;}“][vc_column_text]Zusammen mit der steigenden Bedeutung und zunehmenden Investitionen in die neue digitale Anlageklasse werden auch die regulatorischen Anforderungen an Krypto-Assets immer weiter ausformuliert. Dabei ist Europa der Kryptowelt gegenüber grundsätzlich sehr offen eingestellt, wie ein Blick auf die weltweite Krypto-Regulatorik zeigt.
Einerseits werden mit dem Vorschlag der Europäischen Union zur Regulierung des Kryptomarktes und der darauffolgenden Verordnung „Markets in Crypto Assets“ (MiCA) europaweit einheitliche Regeln im Umgang mit digitalen Währungen und Krypto-Assets geschaffen. Auf der anderen Seite erfolgt mit der Einführung des deutschen „Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren“ (eWpG) ein deutlicher Schritt hin zu einer rechtssicheren Nutzung der Distributed Ledger-Technologie.
Im Rahmen der MiCa-Verordnung hat das Europäische Parlament zuletzt für Aufruhr gesorgt, indem es avisierte „non-sustainable consensus mechanisms“, also energieintensive und somit nicht nachhaltige Konsensmechanismen wie den Proof-of-Work des Bitcoins, verbieten zu wollen. Kaum wurde dieser Vorschlag zur Freude vieler Krypto-Enthusiasten abgewendet, sollen mit der Umsetzung der „Transfer of Funds Regulation“ (TFR) auf nationaler Ebene der „Kryptowertetransferverordnung“ (KryptoWTransferV) nun alle Krypto-Transaktionen betragsunabhängig mit Klarnamen und aufwendiger Verifizierung erfolgen. Eine solche Verifizierung von Transaktionen würde einem der Kerngedanken der Technologie, der Pseudonymität, diametral entgegenstehen.[/vc_column_text][vc_custom_heading text=“MiCA“ font_container=“tag:h3|font_size:28|text_align:left|color:%23676b6d“ use_theme_fonts=“yes“ css=“.vc_custom_1654169368531{padding-bottom: 10px !important;}“][vc_column_text]Am 24. September 2020 wurde die MiCA in Form eines Vorschlags für eine europaweite einheitliche Regulierung von Krypto-Assets veröffentlicht, die nach heutigem Stand einen immensen Einfluss auf die europäische Finanzwelt haben wird.
Die MiCA wird voraussichtlich Ende des Jahres 2022 in Kraft treten und sowohl die Emittenten als auch die Dienstleister im Rahmen von Krypto-Assets regulieren. Die übergeordneten Ziele der Regulierung sind einerseits die einheitliche Definition von Krypto-Assets zur Abgrenzung des Anwendungsbereiches und andererseits die Regelung einer EU-weiten Erlaubnis zum Zweck des Angebots von Krypto-Dienstleistungen, dem sogenannten „Passporting“. Dieses Konzept würde es Krypto-Dienstleistern ermöglichen, nach erfolgreicher Vergabe der Erlaubnis ihre Services in der gesamten Europäischen Union anzubieten, ohne einen weiteren Erlaubnisprozess in einzelnen Mitgliedsstaaten durchlaufen zu müssen.[/vc_column_text][vc_custom_heading text=“eWpG“ font_container=“tag:h3|font_size:28|text_align:left|color:%23676b6d“ use_theme_fonts=“yes“ css=“.vc_custom_1654169428623{padding-bottom: 10px !important;}“][vc_column_text]Auch auf nationaler Ebene werden bestehende Gesetze vor dem Hintergrund von Krypto-Assets angepasst sowie neue Gesetze auf den Weg gebracht. Das eWpG wurde am 6. Mai 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und eröffnet Emittenten mit der Einführung digitaler Wertpapiere neue Möglichkeiten im Kontext der Registerführung.
Neben der traditionellen Verbriefung von Wertpapieren in Form einer physischen Urkunde können Inhaberschuldverschreibungen von nun an als digitale (Krypto-) Wertpapiere emittiert werden. Die Prämisse einer solchen Emission ist die Nutzung eines elektronischen Wertpapierregisters.
Das eWpG unterscheidet hierzu zwischen zwei Arten von elektronischen Wertpapierregistern. Das zentrale elektronische Register, welches von einem gemäß Artikel 16 der Central Securities Depositories Regulation zugelassenen Zentralverwahrer zu verwalten ist, und das dezentrale Krypto-Wertpapierregister, welches von einem lizenzierten Dienstleister für die Kryptoregisterführung oder einem lizenzierten Emittenten betreut wird.[/vc_column_text][vc_custom_heading text=“KryptoWTransferV“ font_container=“tag:h3|font_size:28|text_align:left|color:%23676b6d“ use_theme_fonts=“yes“ css=“.vc_custom_1654169492037{padding-bottom: 10px !important;}“][vc_column_text]Im Rahmen der am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten KryptoWTransferV strebt der Gesetzgeber an, die wesentlichen Regelungen der Geldtransferverordnung (EU) 2015/84, bezogen auf den Kryptowertetransfer, anzuwenden. Fortan unterliegen die an dem Kryptowertetransfer beteiligten Finanzdienstleistungsinstitute den verstärkten Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes.
In diesem Zusammenhang unterscheidet die Verordnung Transaktionen, die zwischen elektronischen Geldbörsen (Wallets) „hosted to hosted“ und „unhosted to hosted/hosted to unhosted“ erfolgen. Eine hosted Wallet wird im Gegensatz zu einer unhosted oder selbstverwalteten Wallet von einem Kryptoverwahrer geführt, analog der Kontoführung bei einer Bank.Im Falle einer Transaktion zwischen zwei Krypto-verwahrern wird demnach zukünftig die Dokumentation geldwäscherelevanter Informationen wie Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort des Auftraggebers sowie Name und Nummer des Zahlungskontos des Begünstigten verlangt. Fortan wird die Einrichtung wirksamer risikobasierter Verfahren vorausgesetzt, um festzustellen, ob bei fehlenden geldwäscherelevanten Informationen die Transaktion dennoch ausgeführt werden darf oder abgelehnt werden muss und welche Folgemaßnahmen hieraus resultieren.
In einem Szenario, in dem nur ein Kryptoverwahrer bei einer Transaktion involviert ist – hosted to unhosted beziehungsweise umgekehrt – hat der Kryptoverwahrer risiko-angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass der Name und die Anschrift des Inhabers der selbstverwalteten Wallet erhoben, überprüft und gespeichert werden. Falls dies nicht realisierbar ist, könnte der Transfer durch den Kryptoverwahrer zukünftig abgelehnt werden.
Derzeit bleibt offen, wie mit Krypto-Transfers umgegangen werden soll, die von unhosted to unhosted Wallets durchgeführt werden, mit solchen also, bei denen kein Kryptoverwahrer eingebunden ist.[/vc_column_text][vc_single_image image=“30678″ img_size=“large“ add_caption=“yes“][vc_custom_heading text=“Chancen von Krypto-Assets im Investment Management“ font_container=“tag:h3|font_size:28|text_align:left|color:%23676b6d“ use_theme_fonts=“yes“ css=“.vc_custom_1654169575514{padding-bottom: 10px !important;}“][vc_column_text]Krypto-Assets ermöglichen eine von Intermediären unabhängige Wertverwahrung. Die Technologie bietet die Möglichkeit, beispielsweise Transaktionsregister fälschungssicher und ohne Einbeziehung zentraler Instanzen zu führen. So kann jede Art des Handels zu niedrigeren Transaktionskosten ausgeführt werden. Dies gilt gleichermaßen für Vermögensgegenstände, die eindeutig zuordenbar sind, wie beispielsweise Immobilien in einem Real Estate-Portfolio.
Im Wertpapierhandel übernehmen Clearingstellen das Settlement zwischen den handelnden Parteien als zentrale Vermittler. Dabei kann sich dieser Prozess über mehrere Tage erstrecken. Die Distributed Ledger-Technologie hinter den Krypto-Assets kann dies ohne die Einbindung eines Dritten nahezu sofort ausführen. Dies hat auch zur Folge, dass bei gleichzeitiger Reduzierung des Kontrahentenrisikos die Nachver-folgbarkeit eines Handels erhöht wird.[/vc_column_text][vc_custom_heading text=“Risiken von Krypto-Assets im Investment Management “ font_container=“tag:h3|font_size:28|text_align:left|color:%23676b6d“ use_theme_fonts=“yes“ css=“.vc_custom_1654169637302{padding-bottom: 10px !important;}“][vc_column_text]Änderungen im Protokoll des Distributed Ledgers finden konsequenterweise auf dezentraler Ebene statt, sobald das jeweilige Netzwerk Konsens über eine bestimmte Entscheidung erreicht hat. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Anzahl unterschiedlicher Netzwerkteilnehmer erodiert und sogenannte 51%-Attacken nicht mehr wirkungsvoll verhindert werden können. Dieser Umstand kann sich negativ auf einige vorhandene Bestände auswirken und sogar zur vollständigen Einstellung der Verifizierung von Transaktionen im Netzwerk führen.
Aus technischer Sicht sind den Assets oder Rechten, welche in einem NFT hinterlegt werden, keinerlei Grenzen gesetzt. Im vergangenen Jahr 2021 haben NFTs geradezu einen Boom erlebt. In Form von NFTs haben beispielsweise Firmen wie Nike Land innerhalb des Metaverse von Decentraland für weit über einhunderttausend Euro oder Visa ein digitales Gemälde eines Cryptopunks erworben.
In diesem Zusammenhang besagt die Greater Fool Theory, dass es unerheblich ist, wenn ein Finanzprodukt überteuert gekauft wird, sofern sich jemand findet, der einen noch höheren Preis zu zahlen bereit ist. Sobald das zugrundeliegende Asset oder Recht jedoch zu abstrakt oder der Preis zu hoch wird, wird es immer schwieriger, einen willigen Käufer hierfür zu finden.
Dieses Schicksal erfährt zur Zeit der Käufer des NFTs, welcher auf den allerersten Twitter-Eintrag referenziert. Während dieser für umgerechnet USD 2,9 Mio. erworben wurde, erreicht das derzeitige Höchstgebot lediglich einen Bruchteil des damaligen Kaufpreises – USD 10.000.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][ult_dualbutton btn_hover_style=“Style 2″ btn_border_style=“solid“ btn_color_border=“#ffffff“ btn_border_size=“2″ btn_alignment=“left“ dual_resp=“off“ button1_text=“Einzelheft kaufen“ icon_link=“url:https%3A%2F%2Fwww.im-io.de%2Fproduct%2Fmetaverse%2F|title:Metaverse%2C%20NFTs%20%26%20Cryptos“ btn1_background_color=“#f3f3f3″ btn1_bghovercolor=“#f07d00″ icon=“Defaults-book“ icon_size=“22″ icon_color=“#f07d00″ icon_hover_color=“#ffffff“ button2_text=“Jetzt abonnieren“ btn_icon_link=“url:https%3A%2F%2Fwww.aws-institut.de%2Fim-io%2Fabo%2F|title:Abo||“ btn2_background_color=“#f3f3f3″ btn2_bghovercolor=“#f07d00″ btn_icon=“Defaults-chevron-right“ btn_icon_size=“22″ btn_icon_color=“#f07d00″ btn_iconhover_color=“#ffffff“ divider_text=“oder“ divider_text_color=“#f07d00″ divider_bg_color=“#ffffff“ btn1_text_color=“#f07d00″ btn1_text_hovercolor=“#ffffff“ btn2_text_color=“#f07d00″ btn2_text_hovercolor=“#ffffff“ title_font_size=“desktop:20px;“ btn_border_radius=“30″ title_line_ht=“desktop:22px;“ btn_width=“280″][/vc_column][/vc_row]

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