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Fake oder echt? Technische Herkunftsnachweise als Antwort auf die Vertrauenskrise digitaler Medien
Technische Herkunftsnachweise als Antwort auf die Vertrauenskrise digitaler Medien

Fake oder echt?

Technische Herkunftsnachweise als Antwort auf die
Vertrauenskrise digitaler Medien

Friederike Beckh, Bundesdruckerei GmbH

(Titelbild: KI-generiert mit ChatGPT )

Kurz und Bündig

Kryptografische Herkunftsnachweise können dokumentieren, woher digitale Medien stammen und ob sie nachträglich verändert wurden. Vertrauen entsteht dadurch jedoch nicht automatisch: Entscheidend ist, wer hinter einer Signatur steht, wer die zugehörigen Zertifikate ausstellt und nach welchen Regeln diese Vertrauensstellung vergeben oder entzogen wird. C2PA wird damit über die technische Spezifikation hinaus zur Infrastrukturfrage. Für Europa eröffnet sich die Chance, Medien-Provenienz mit bestehenden Strukturen für digitale Identitäten und Vertrauensdienste zu einer souveränen Vertrauensarchitektur zu verbinden.

Eine digitale Signatur beweist noch nicht, dass ihr auch zu vertrauen ist. Hinter jedem digitalen Herkunftsnachweis stehen Zertifikate, Identitäten und Institutionen, die festlegen, wer überhaupt glaubwürdig signieren darf. Mit Content Credentials rückt deshalb eine Frage ins Zentrum, die weit über Deepfake-Erkennung hinausgeht: Wer kontrolliert die Vertrauensanker für digitale Medien? Für Europa könnte die Antwort darauf zu einem Baustein digitaler Souveränität werden.

Ein Video kursiert im Netz, ein Foto taucht in den sozialen Medien auf, ein Sprachmemo wird als Beweisstück gehandelt – und niemand kann mit letzter Sicherheit sagen, ob das, was zu sehen oder zu hören ist, tatsächlich so geschehen ist. Generative KI hat diese Unsicherheit zum Normalzustand gemacht. Bilder, Videos und Audiodateien lassen sich heute in einer Qualität erzeugen oder verändern, die sich dem bloßen Auge und zunehmend auch automatisierten Erkennungsverfahren entzieht. Wer glaubt, das Problem mit besseren Deepfake-Detektoren lösen zu können, unterschätzt das Wettrüsten: Jede neue Erkennungsmethode wird über kurz oder lang von der nächsten Generation an Fälschungswerkzeugen ausgehebelt.

Doch auch ein Herkunftsnachweis schafft nicht automatisch Vertrauen. Entscheidend ist, wer für seine Echtheit einsteht und auf welcher Infrastruktur dieser Nachweis beruht.


Ein Ansatz liegt deshalb in der Herkunft: Statt allein zu fragen, ob ein Bild echt aussieht, lässt sich prüfen, ob seine Entstehung und Bearbeitung nachvollziehbar dokumentiert sind. Genau hier setzt der offene Standard C2PA an, besser bekannt unter dem Namen seiner sichtbaren Anwendung: Content Credentials.

Wie ein digitaler Herkunftsnachweis technisch funktioniert

C2PA – die Coalition for Content Provenance and Authenticity – hat einen Mechanismus entwickelt, der einer Mediendatei bereits beim Erfassen einen strukturierten, kryptografisch signierten Datencontainer hinzufügt. Dieser Metadatensatz dokumentiert, mit welchem Werkzeug eine Datei erstellt wurde, welche Bearbeitungsschritte sie durchlaufen hat und ob dabei künstliche Intelligenz beteiligt war. Erzeugt wird dieser Container von einer sogenannten Claim-Generator-Komponente, die in Kamera-Hardware ebenso stecken kann wie in einer Bildbearbeitungssoftware.


Technisch besteht dieses sogenannte Manifest aus mehreren Ebenen: einzelnen Aussagen über die Datei, den sogenannten Assertions, die zu einem Claim zusammengefasst werden, sowie einer digitalen Signatur, die diesen Claim manipulationssicher macht. Wird die Datei nachträglich verändert, ohne dass dies über ein neues, korrekt signierter Datensatz dokumentiert wird, bricht die Signaturkette und die Manipulation wird erkennbar.

Damit lässt sich zwar technisch prüfen, ob eine dokumentierte Herkunftskette intakt ist. Ob dieser Kette auch vertraut werden kann, entscheidet sich jedoch an anderer Stelle. Der entscheidende Punkt dabei ist oft unterschätzt: Das Vertrauen, das dadurch vermittelt werden kann, hängt nicht an der Plattform, auf der eine Datei kursiert, und auch nicht am verwendeten Programm. Es hängt daran, wem der verwendete Signaturschlüssel zugeordnet ist und auf welcher Grundlage dieser Zuordnung vertraut werden kann. Die eigentliche Vertrauensfrage lautet deshalb: Wer steht hinter der Signatur – und wer bestätigt dessen Identität? Ein weiterer praktischer Vorteil: Gesiegelte Metadaten, kombiniert mit vertrauenswürdigen Zeitstempeln, dauerhaft überprüfen.


Der C2PA-Standard entwickelt sich kontinuierlich weiter. Anfang 2026 wurde mit Version 2.3 die aktuelle Spezifikation veröffentlicht. Und er hat bereits regulatorische Relevanz erlangt: Die EU-KI-Verordnung verlangt ab August 2026 eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte und die in C2PA vorgesehenen KI-Assertions sind technisch genau darauf zugeschnitten, diese Anforderung zu erfüllen.

Was der Standard nicht leisten kann

C2PA ist kein universelles Nachweisinstrument. Wird eine signierte Datei über ein Werkzeug gespeichert, das den Standard nicht unterstützt, kann der Metadaten-Container dabei verloren gehen. Das Fehlen belegt deshalb nicht automatisch eine Manipulation, sondern lediglich das Fehlen von Provenienzdaten. Zudem dokumentiert ein Manifest nur, was der Signierende erklärt hat und nicht, ob der abgebildete Inhalt der Realität entspricht. In der Praxis wurde bereits gezeigt, dass ein KI-generiertes Bild, signiert von einer C2PA-fähigen Kamera, ein formal gültiges Manifest ohne fotografische Grundlage erhalten kann.


Damit verschiebt sich die entscheidende Frage von der technischen Funktionsweise zur Governance des Vertrauens. Diese Grenzen sind kein Argument gegen den Standard. Sie zeigen jedoch sehr genau, worauf es ankommt, damit aus einer technischen Spezifikation ein belastbares Vertrauenssystem wird: auf die Frage, wer überhaupt signieren darf und wie man das europaweit einheitlich und zuverlässig regelt.

Praxisbeispiel: Leica und D-Trust

Die abstrakte Frage nach vertrauenswürdigen Signaturen wird konkret, sobald Hardware, Zertifikate und eine verantwortliche Vertrauensstelle zusammenspielen. Wie sich diese Frage in einem konkreten Produkt beantworten lässt, zeigt die Zusammenarbeit zwischen Leica Camera und D-Trust. Mit der M11-P brachte Leica Ende 2023 die weltweit erste Kamera auf den Markt, die Bildmaterial bereits bei der Aufnahme nach dem C2PA-Standard signiert. Mehrere Kameramodelle von Leica folgten mit derselben Technologie.


Technische Grundlage ist eine Public-Key-Infrastruktur, die D-Trust für Leica betreibt. Für jede einzelne Kamera wird bei der Produktion ein individuelles Gerätezertifikat erzeugt und in den Sicherheits-Chip der Kamera geschrieben. Bei jeder Aufnahme versieht die Kamera das Bild sowie die zugehörigen Metadaten – etwa Urheberschaft, Datum und Uhrzeit – mit einer individuellen Signatur.


Der kryptografische Ablauf entspricht dabei im Kern dem Verfahren qualifizierter elektronischer Signaturen für Dokumente: Aus der Bilddatei wird ein Hash-Wert fester Länge berechnet, mit dem Kamerazertifikat verknüpft und mit dem privaten Schlüssel verschlüsselt bereitgestellt. Empfängersoftware berechnet beim Öffnen der Datei denselben Hash-Wert erneut, entschlüsselt den mitgelieferten Wert mit dem öffentlichen Schlüssel und vergleicht beide Werte. Stimmen sie überein, gilt die Datei als unverändert; bei Abweichungen ist eine nachträgliche Bearbeitung erkennbar. Zusätzlich wird die Vertrauenswürdigkeit des Zertifikats gegen eine Vertrauensliste geprüft.


Über frei verfügbare Prüfwerkzeuge der Content Authenticity Initiative (CAI) lässt sich auf diesen Kameras entstandenes Material anschließend verifizieren: Nutzende können sich die Echtheit der Datei, einzelne Bildattribute und die Vertrauenswürdigkeit des Zertifikats anzeigen lassen, ebenso eine Versionshistorie aller nachträglichen Bearbeitungsschritte, sofern diese ebenfalls mit C2PA-fähiger Software vorgenommen wurden. Damit endet die Vertrauenskette nicht in der Kamera: Hinter jedem technischen Herkunftsnachweis steht eine Infrastruktur, die festlegt, welchen Signaturen überhaupt vertraut werden kann.

Die eigentliche Infrastrukturfrage: Wer darf signieren?

Eine C2PA-Signatur ist nur so vertrauenswürdig wie die Stelle, die das zugrunde liegende Zertifikat ausgestellt hat. C2PA regelt diese Frage über einen eigenen Governance-Mechanismus: die C2PA Trust List. Sie ist eine von der Coalition selbst verwaltete, öffentlich einsehbare Liste von Zertifizierungsstellen (Certificate Authorities), die im Rahmen des sogenannten C2PA Conformance Program dafür zugelassen wurden, Signaturzertifikate an Hardware- und Software-Hersteller auszugeben. Nur Produkte, die ein technisches Prüfverfahren durchlaufen haben, erhalten ein Zertifikat von einer dieser gelisteten Stellen; jedes ausgestellte Zertifikat trägt zudem eine Angabe zum sogenannten Assurance Level, das den Grad der durchlaufenen Prüfung dokumentiert.

Die Rolle von D-Trust und der Bundesdruckerei-Gruppe

D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, ist als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter nach eIDAS zugelassen. Der Kern dieser Rolle: Ausstellung, Prüfung und der zuverlässige Widerruf qualifizierter Zertifikate über deren gesamten Lebenszyklus hinweg, unter unabhängiger Aufsicht und nach klar definierten Sicherheitsstandards.


Diese Kompetenz ist nicht eins zu eins auf Medien-Signaturen übertragbar: C2PA ist ein eigenständiger technischer Standard mit eigenen Anforderungen. Aber die zugrunde liegenden Bausteine sind dieselben: der Betrieb einer Public-Key-Infrastruktur, das Management von Zertifikatslebenszyklen, die Fähigkeit, Signaturgeber verlässlich zu identifizieren und im Zweifel schnell aus dem Vertrauensraum auszuschließen. Wer diese Infrastruktur bereits im hoheitlichen und regulierten Kontext betreibt, bringt genau die Erfahrung mit, die ein europäisches Vertrauensmodell für Medien-Provenienz braucht.


Dass sich diese Kompetenz auch auf neue Anwendungsfelder übertragen lässt, zeigt die Bundesdruckerei-Gruppe bereits an anderer Stelle: etwa bei elektronischen Berufsausweisen im Gesundheitswesen oder bei Hardware-basierten Authentifizierungslösungen für die Telematikinfrastruktur. Es handelt sich dabei nicht um identische Anwendungsfälle, jedoch um denselben Grundgedanken vertrauenswürdige digitale Identität als Infrastrukturaufgabe zu verstehen, nicht als Insellösung einzelner Plattformen.


Für die Bundesdruckerei-Gruppe fügt sich die Frage der Medien-Provenienz damit in ein größeres Bild ein: Digitale Souveränität und europäische Vertrauensinfrastruktur – etwa im Kontext der 2027 kommenden EUDI-Wallet – lassen sich nicht getrennt voneinander denken. Eine belastbare Antwort auf die Frage „Ist dieses Bild echt?“ ist am Ende eine Infrastrukturfrage, keine rein technische.

Ausblick: Eine gemeinsame Vertrauensarchitektur?

Die spannendste Frage für die kommenden Jahre ist deshalb nicht, ob sich C2PA als technischer Standard durchsetzt. Die Adoption durch große Hersteller und die regulatorische Rückendeckung durch die EU-KI-Verordnung sprechen dafür. Spannender ist, ob Medien-Provenienz künftig Teil derselben europäischen Vertrauensarchitektur wird, die bereits für digitale Identität und qualifizierte Signaturen existiert oder ob sie ein eigenständiges, primär von einzelnen Technologieunternehmen getriebenes Ökosystem bleibt.


Für Europa mit seinem Anspruch an digitale Souveränität wäre die erste Variante die konsequentere: eine Vertrauensinfrastruktur, die nicht nur beweist, wer jemand ist, sondern auch, woher ein Bild, ein Video oder eine Sprachaufnahme wirklich stammt. Digitale Souveränität entscheidet sich damit nicht allein an Standards und Algorithmen, sondern auch daran, wer die Vertrauensanker der digitalen Welt kontrolliert. Wichtig dafür ist, dass sie dabei von Institutionen getragen werden, die bereits heute unter staatlicher Aufsicht für genau diese Art von Vertrauen stehen.

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